DIN EN 355
Die DIN EN 355 ist für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz im Bereich Falldämpfer zuständig. Dort wird beschrieben, wie Falldämpfer aufgebaut sind und wie hoch die Belastungen sind, denen sie ausgesetzt sind.
Hierbei wird zwischen Bandfalldämpfern, Reibungsfalldämpfern, elastischen Falldämpfern und Falldämpferleinen unterschieden. Bandfalldämpfer sind die am häufigsten verwendeten Falldämpfer. Durch Falldämpfer werden die Kräfte, die bei einem Fall entstehen, stark reduziert. Im Grunde ist es ein mehrlagig zusammengenähtes Band, welches bei einem Sturz aufreißt.
Welche Anforderungen werden an Bandfalldämpfer gestellt?
Ein Bandfalldämpfer, der nicht ausgelängt ist, darf nach der statischen Vorbelastung von 2 kN maximal eine übrige Auslängung von 50 mm haben. Der Bandfalldämpfer sorgt dafür, dass die wirkenden Kräfte im Sturzfall unter 6 kN reduziert werden. Hierbei darf maximal eine Verlängerung von 1,75m stattfinden. Ein Bandfalldämpfer, der vollständig ausgelängt ist, muss 15 kN Last standhalten und darf unter keinen Umständen versagen.
Wie werden Bandfalldämpfer angewandt?
Bandfalldämpfer sind normalerweise in Auffanggeräte oder Verbindungsmittel integriert, jedoch gibt es auch Systeme, die manuell zusammengestellt werden. Hierbei ist der Gebrauch der Anleitung dringend zu beachten, da eine Falschanwendung sonst zu hohen Risiken führen kann.
In der Regel werden Falldämpfer am Körper getragen, um die kraftmindernden Effekte am Körper wirken zu lassen. So können sie nicht durch äußere Einflüsse gestört werden, wie zum Beispiel die Umlenkung des Seils.
Der Bandfalldämpfer darf vor allem bei Y-Verbindungsmitteln nicht fehlbedient werden, da sonst die Funktion eingeschränkt wird. Auch dürfen aufgrund von möglichen Funktionsstörungen Bandfalldämpfer nicht parallel angeordnet werden. In solchen Fällen kann die Kraftreduzierung auf 6 kN nicht gewährleistet werden.