Anschlageinrichtung

Anschlageinrichtung

Um Personen, die in großer Höhe arbeiten, gegen die Gefahr eines Absturzes zu sichern, sind Anschlageinrichtungen ein gerne genutztes Hilfsmittel. Sie kommen vor allem dort zum Einsatz, wo keine allgemeinen Schutzmaßnahmen getroffen werden können, z.B. auf Dächern.

Man unterscheidet zwei Grundtypen von Anschlageinrichtungen, welche in der DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ beschrieben werden. Die zwei Grundtypen von Anschlageinrichtungen sind:

  • Einzelne Anschlagspunkte, bei denen eine alleinstehende Anschlagöse zur Sicherung dient. Man nennt diese Form „starrer Anschlagspunkt“. Die Anschlageinrichtung kann hierbei fest mit dem Untergrund verbunden sein oder auch nur eine temporäre Anschlageinrichtung sein, die nach der Verwendung wieder rückstandsfrei entfernt werden kann.
  • Ein Anschlagspunkt, der auf einem Gleiter befestigt ist, welcher sich auf einem Schienensicherungssystem oder Seilsicherungssystem bewegt. Diese Art der Anschlageinrichtung nennt man „beweglicher Anschlagpunkt auf Seil oder Schiene“.

Zugang und Installation

Der Zugang zur Anschlageinrichtung muss grundsätzlich gefahrlos möglich sein, auch bei erhöhten Anforderungen wie Schnee, Eis, Regen usw.

Der Anwender muss, um den Gefahrenbereich ausreichend gesichert zu betreten, seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz unter Zuhilfenahme eines passenden Verbindungsmittels und eines Auffanggurtes mit der Anschlageinrichtung verbinden. Falldämpfer gehören hierbei grundsätzlich an den Körper. Je nach Situation können auch Höhensicherungsgeräte und mitlaufende Auffanggeräte genutzt werden, wenn sie für die horizontale Anwendung zugelassen sind.

Selbstverständlich dürfen nur geprüfte und zugelassene Anschlageinrichtungen eingesetzt werden, die auch nur von sachkundigem Montagepersonal befestigt werden dürfen. Der Auftraggeber erhält als Nachweis, dass die Montage sachgerecht erfolgt ist, die sogenannte Montagedokumentation. Diese Montagedokumentation ist auch die unverzichtbare Grundlage für eine eventuelle spätere Überprüfung der Anschlageinrichtung.

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