Die Verordnung 2016/425
Die Verordnung (EU) 2016/425 ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die sich auf die Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezieht. Die Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und löste die vorherige Richtlinie 89/686/EWG ab.
Die Verordnung 2016/425 legt Anforderungen an PSA fest, die in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen. Sie umfasst verschiedene Arten von PSA, einschließlich Schutzhelmen, Augenschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Handschuhe und Schutzkleidung. Die Verordnung definiert auch die Verantwortlichkeiten der Hersteller, der Händler und der Benutzer von PSA.
Was bezweckt die Verordnung 2016/425
Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Benutzer von PSA zu gewährleisten. Dazu müssen Hersteller PSA so entwerfen und herstellen, dass es den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. PSA muss auch mit einer Konformitätserklärung gekennzeichnet sein, die den Benutzern Informationen über die PSA und ihre Verwendung gibt.
Die Verordnung 2016/425 enthält auch Anforderungen an die Überwachung von PSA auf dem Markt und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der EU-Länder. Dies soll sicherstellen, dass nur PSA, das den Anforderungen der Verordnung entspricht, auf dem Markt zugelassen wird.
Die Verordnung 2016/425 ist ein wichtiger Schritt in der Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheit in der EU. Sie stellt sicher, dass PSA auf dem Markt den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht und dass Hersteller und Benutzer von PSA in der EU ihre Verantwortlichkeiten kennen.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber, die PSA verwenden, sich mit den Anforderungen der Verordnung vertraut machen und sicherstellen, dass die von ihnen verwendete PSA den geltenden Anforderungen entspricht. Arbeitnehmer sollten auch geschult werden, wie sie die PSA ordnungsgemäß verwenden und warten, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.