unterweisung §12 Arbeitsschutzgesetz

Unterweisung

Die Unterweisung ist genau wie die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung ein sehr wichtiger Bestandteil eines innerbetrieblichen Arbeitsschutzes. Ebenfalls ist es für den Arbeitgeber verpflichtend seinen Mitarbeitern gegenüber die Unterweisung durchzuführen.

Wieso ist die Unterweisung verpflichtend?

Im §12 Arbeitsschutzgesetz ist hinterlegt, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten unterweist. Durch den Wortlaut des Gesetzestextes wird deutlich, wer dabei die Verantwortung trägt: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“ (§12 Abs. 1 ArbSchG)

Was muss bei der Unterweisung beinhaltet werden?

Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt im Normalfall, ob eine Tätigkeit oder ein Arbeitsplatz von einer formellen Unterweisung betroffen ist. In machen besonderen Fällen wurde diese Entscheidung bereits vom Gesetzgeber oder der Unfallversicherung abgenommen, dort ist die formelle Unterweisung Pflicht. Nachfolgend sind einige Schriftstücke der DGUV, die die Unterweisung vereinfachen sollen, in diesem Beispiel gilt es für das Arbeiten mit Absturzgefahren:

  • 12 ArbSchG – Grundsätzliche Pflicht zur Unterweisung
  • 3 PSABV – Unterweisung von persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit
  • 4 DGUV V1 – Unterweisung der Versicherten
  • 31 DGUV V1 – Besondere Unterweisung für PSA, die gegen tödliche Gefahr schützt
  • DGUV G 312-001 – Anforderungen an Ausbildende für Unterweisungen im Bereich PSAgA & RA
  • DGUV R 112-198 – Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
  • DGUV R 112-199 – Rettung aus Höhen und Tiefen mit PSAgA
  • DGUV I 211-005 – Allgemeine Informationen zu Unterweisungen

Weitere Tätigkeiten mit PSAgA (wie Arbeiten mit der Hubarbeitsbühne) werden des Weiteren in der DGUV beschrieben.

Was sind die wichtigsten Informationen?

Durch eine regelmäßige Unterweisung werden Mitarbeiter vor Falschanwendungen geschützt und eine sicherere Arbeit ist gewährleistet. Das Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich sowie der Einsatz von PSAgA  birgt ein hohes Risiko von Verletzungen oder tödlichen Unfällen.

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