Die sekundäre Absturzsicherung
Wofür braucht man eine sekundäre Absturzsicherung?
Der Gesetzgeber verpflichtet mit dem Arbeitsschutzgesetz Gebäudeeigentümer und Betreiber und Unternehmer ihre Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen. Ein Absturz ist vor allem bei Arbeiten in großer Höhe ein ständiges Risiko. Für die nötige Sicherheit sorgen hier Absturzsicherungen.
Funktionsweise der sekundären Absturzsicherung
Während primäre Absturzsicherungen einen Absturz verhindern sollen, sind sekundäre Absturzsicherungen lediglich eine Sicherheitsmaßnahme, um Personen oder Material bei einem Absturz aufzufangen. Sekundäre Absturzsicherungen kommen immer dann zum Einsatz, wenn primäre Absturzsicherungen wie Absperrungen, Geländer und Abdeckungen nicht zum Einsatz kommen können aufgrund baulicher oder arbeitstechnischer Ursachen. Auch für Bereiche, die nur einmalig oder zu selten betreten werden und bei denen sich der Einsatz einer primären Absturzsicherung nicht lohnt, werden häufig sekundäre Absturzsicherungen eingesetzt.
Welche Arten der sekundären Absturzsicherung gibt es?
Die gebräuchlichsten Arten der sekundären Absturzsicherung sind Fanggerüste, Auffangnetze und die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) im Auffangsystem, welches den Anwender vor dem Aufschlagen auf dem Boden oder anderen tiefergelegenen Strukturen schützt.
Nutzen und Gefahren der sekundären Absturzsicherung
Soweit möglich sind primäre Absturzsicherungen den sekundären Absturzsicherungen immer vorzuziehen, denn auch bei einem erfolgreichen Einsatz von sekundären Absturzsicherungen kann es zu Verletzungen kommen. Bei der Anwendung von sekundären Auffangeinrichtungen muss der Unternehmer deshalb grundsätzlich auch ein Rettungskonzept vorweisen, weil sich der Verunfallte häufig nicht selbstständig aus dem Fanggerüst oder Auffangnetz befreien kann. So muss z.B. für den Verunfallten ein Rettungsgurt bereitgestellt werden, um ihn in das Rettungssystem zu übernehmen.