Die DGUV Regel 112-198
Die DGUV Regel 112-198 ist ein Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das sich auf die Sicherheitsanforderungen für das Arbeiten auf Leitern und Tritten bezieht. Das Regelwerk bietet Anleitungen und Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um Unfälle und Verletzungen bei der Verwendung von Leitern und Tritten zu vermeiden.
Die DGUV Regel 112-198 gibt detaillierte Anweisungen für die Verwendung von Leitern und Tritten in verschiedenen Arbeitsumgebungen und für verschiedene Arten von Tätigkeiten. Er beschreibt auch die erforderliche Schulung, die Mitarbeiter erhalten müssen, bevor sie Leitern und Tritte verwenden.
Zusätzlich zum Gebrauch von Leitern und Tritten enthält der Grundsatz auch Anforderungen für den sicheren Transport und die Lagerung von Leitern sowie für die Inspektion und Wartung von Leitern und Tritten. Er betont auch die Verwendung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Arbeitshandschuhe, Schutzbrillen und Sicherheitsschuhe.
Wozu dient die DGUV Regel 112-198?
Die DGUV Regel 112-198 ist Teil der Bemühungen der DGUV, die Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Durch die Festlegung von Standards für die Verwendung von Leitern und Tritten trägt der Grundsatz dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu reduzieren und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber den DGUV Grundsatz 112-198 umsetzen und die Verwendung von Leitern und Tritten in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Grundsatzes sicherstellen. Arbeitnehmer sollten auch geschult werden, wie sie die Leitern und Tritten ordnungsgemäß verwenden und warten, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Fazit
Insgesamt ist die DGUV Regel 112-198 ein wichtiger Leitfaden für die Verwendung von Leitern und Tritten am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sollten sich mit den Anforderungen des Grundsatzes vertraut machen und sicherstellen, dass sie geeignete Schulungen und PSA bereitstellen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.