DGUV Information 212-515
Die DGUV Information hieß ehemals BGI 515 und ist branchenübergreifend. Der Titel lautet „Persönliche Schutzausrüstungen“ und ist dafür zuständig die Firmen und die Versicherten zu informieren, welche Schutzausrüstungen zur Auswahl stehen und sie bereitzustellen.
Welche Anforderungen an die Schutzausrüstung gibt es?
In die Information 212-515 wird darauf hingewiesen, dass jedem betroffenen Arbeitgeber eine geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung stehen muss und welche Kriterien diesbezüglich zu erfüllen sind. Schutzausrüstung wird nur als geeignet betrachtet, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Wenn die PSA dem Stand der Technik entspricht
- Wenn sie ein möglichst geringes Risiko erzeugen bei den ermittelten Gefahren
- Wenn sie die Passform und das Gewicht des Nutzers berücksichtigen, abhängig von der Aufgabe.
- Wenn sie auf das Arbeitsumfeld hinsichtlich der Einstellbarkeit und Benutzerfreundlichkeit abgestimmt ist.
Insbesondere bei Schutzausrüstung gegen Absturz wird auf die DGUV Regel 112-198 verwiesen.
Wie lang ist die Nutzungsdauer der persönlichen Schutzausrüstung?
Persönliche Schutzausrüstung erhält vom Hersteller eine bestimmte Nutzungsdauer. Sie dürfen auch nur in diesem Rahmen genutzt werden. Dazu kommt auch noch die Prüfpflicht, der einige Schutzausrüstungen unterlegen sind und die eigene Prüfpflicht. Bei der eigenen Sichtprüfung können sicherheitsrelevante Schäden auffallen, weshalb diese auch unerlässlich ist.