Durchtrittsicher

Durchtrittsicher

Durchtrittsicher definiert laut ASR A2.1 Dachbereiche oder auch Bauteile, die nicht brechen, wenn sie begangen werden und somit die Gefahr ausschließen, abzustürzen. Zu den typischen nicht durchtrittsicheren Bauteilen zählen unter anderem Wellplatten aus Faserzement, aber auch Dachoberlichter, wie Lichtplatten, -bänder und –kuppeln. Durchtrittsicher Bauteile hingegen sind vor allem als solche gekennzeichnet!

Wichtige Schutzmaßnahmen

Ist ein Dach nicht durchtrittsicher, darf es unter keinen Umständen öffentlich zugänglich sein. Demnach darf nur eingewiesenes Personal den Arbeitsbereich betreten. Hierzu muss ein Hinweisschild deutlich sichtbar angebracht werden und der Zugang versperrt werden. Es kann auch auf Verkehrswege, wie Laufstege verwiesen werden. Diese müssen an die jeweilige erwartete Last angepasst sein, mindestens 50cm breit und an beiden Seiten umwehrt sein. In manchen Situationen behindert eine beidseitige Umwehrung die Arbeiten, die erfolgen sollen. In diesen Fällen ist eine einseitige Umwehrung dann möglich, wenn Anschlagmöglichkeiten gegeben sind.

Absicherung von Lichtkuppeln und Lichtbädern

Ist eine Lichtkuppel oder auch ein Lichtbad nicht durchtrittsicher, so muss es mit einer Absperrung oder einem Geländer versehen werden, um versehentliches Betreten und das damit einhergehende Risiko eines Absturzes zu verhindern. Dasselbe gilt, wenn Verkehrswege durch diese Bereiche führen. Genauere Anforderungen und Vorschriften zu nicht durchtrittsicheren Bauteilen können in der DIN EN 4426 nachgelesen werden. Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann festgestellt werden, ob PSAgA, also Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Anschlageinrichtungen benötigt werden, oder ob das Arbeiten in dem Bereich auch ohne funktioniert.

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