Seitenschutz
Bei der Arbeit in der Höhe, wie zum Beispiel auf Dächern, müssen die Arbeiter vor einem Absturz geschützt werden. Hierbei unterscheidet man im Groben zwischen persönlichem und kollektiv wirkenden Schutzmaßnamen, wobei letztere zu bevorzugen sind, da sie kollektiv alle Nutzer schützen. Zu diesen kollektiven Schutzmaßnamen zählen unter anderem Absperrungen, Geländer, aber auch der Seitenschutz. Dieser wird entweder aus vorgefertigten Bauteilen oder individuell gefertigten Teilen, wie Pfosten oder Bordbrettern zusammengebaut und entlang der Absturzkante temporär angebracht. Die genauen Anforderungen an einen Seitenschutz stehen in der EN 13374.
Unterscheiden der Schutzklassen
Bei Seitenschutzsystemen unterscheidet man drei Schutzklassen: A, B und C. Der Schutzklasse A gehören all jene Seitenschutze an, die für statische Lasten ausgelegt sind, also Festhalten, Anlehnen, Gegenfallen, aber auch Gegenlaufen. Die Schutzklasse B kann schon mehr. Zu den oben genannten statischen Belastungen kommen nun auch geringe dynamische Lasten, wie beispielsweise das Anprallen nach Abgleiten auf geneigten Flächen. Die Schutzklasse C beinhaltet nun alle Anforderungen, die auch Klasse B erfüllt mit dem Zusatz, dass diese Seitenschutzsysteme große dynamische Lasten abfangen, wie den Aufprall nach einem Fall oder nach dem Abgleiten auf stark geneigten Flächen.
Was muss ein Seitenschutz können und haben?
Wie bei dem verwandten Schutzgeländer gibt es auch an den Seitenschutz einige Anforderungen und Unterschiede. Alle Ausführungen von Seitenschutzsystemen müssen eine Mindesthöhe von einem Meter aufweisen und am unteren Ende muss sich ein Bordbrett befinden, welches mindestens eine Höhe von 150mm betragen muss. Ist der Seitenschutz unterbrochen, so darf der Abstand zwischen den Teilen nicht mehr als 120mm betragen. Bei Seitenschutzsystemen mit einer Knieleiste muss diese so angebracht sein, dass eine im Durchmesser 470mm große Kugel nicht hindurch passt, weder zwischen Bordbrett und Knieleiste noch zwischen Knieleiste und Handgriff. Werden anstelle der Knieleiste mehrere senkrechte Stäbe verwendet, so darf Abstand zwischen den Stäben maximal 250mm betragen.
Bei Schutzklasse B darf komplett losgelöst von der Ausführung eine Kugel, die einen Durchmesser von 250mm hat, nicht durchpassen. Dies führt dazu, dass mehrere sogenannte Zwischenholme übereinander angeordnet werden müssen. Sowohl bei Schutzklasse A, als auch bei B darf der Winkel zwischen Dachfläche und Seitenschutz nur zwischen 75° und 105° liegen. Seitenschutz der Klasse C ist für steilere Winkel ausgelegt. Hier darf eine Kugel mit dem Durchmesser 100mm nicht durchpassen. Bei der Anbringung des Seitenschutzes muss darauf geachtet werden, dass er zwischen der Senkrechten Linie zum Boden und einem rechten Winkel zur Dachfläche angebracht wird.